Massnahmen zur Reduktion der Pflanzenschutzmitteleinträge in Oberflächengewässer
Das Bundesamt für Landwirtschaft ergreift Massnahmen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Fliessgewässern zu reduzieren. Die Auflagen bei Pflanzenschutzmitteln, die ein hohes Risiko für Gewässerorganismen darstellen, werden verschärft. Diese Massnahmen sind Teil des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, den der Bundesrat im September 2017 verabschiedet hat.
Pflanzenschutzmittel können nach der Anwendung auf unterschiedlichen Wegen (insbesondere Abdrift, Drainage, Abschwemmung) in Oberflächengewässer gelangen. Dies führt dazu, dass gewisse Pflanzenschutzmittel vor allem in kleineren Fliessgewässern in Konzentrationen auftreten, die für Wasserorganismen schädlich sind. Ein besonders wichtiger Eintragspfad ist die oberflächliche Abschwemmung. Bei starken Niederschlägen werden somit die Pflanzenschutzmittel direkt in Gewässer ausgewaschen.
Um dieses Problem anzugehen, werden bei Produkten, für die die direkte Abschwemmung ein Risiko darstellt, strengere Anwendungsvorschriften im Rahmen der Zulassung der Pflanzenschutzmittel verfügt. Das neue System ist in den „Weisungen betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" beschrieben. Die aktuellen Vorschriften zur Reduktion der Abdrift werden somit ergänzt, um die Einträge in die Oberflächengewässer effizient zu reduzieren.
Die Vorschriften richten sich gezielt auf risikobehaftete Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Parzellen mit besonderem Risiko für die direkte Abschwemmung. Die neuen Auflagen zur Reduktion der Abschwemmung betreffen Parzellen, die weniger als 100 m von einem Gewässer entfernt sind und eine Hangneigung von >2% besitzen. Der Landwirt kann aus verschiedenen Massnahmen die Geeigneten auswählen, um die geforderte Risikoreduktion zu erreichen. So lässt sich das Risiko für Gewässerorganismen stark reduzieren, ohne die landwirtschaftliche Produktion unnötig einzuschränken.
Anwendungen, deren Abschwemmungsrisiko selbst bei der Umsetzung von mehreren Massnahmen zu hoch bleibt, dürfen nur auf flachen und weiter weg vom Gewässer liegenden Parzellen eingesetzt werden. Kurzschlüsse wie zum Beispiel die Strassenentwässerung können auch zu Einträgen von Pflanzenschutzmitteln indirekt in Gewässer beitragen. Die Bedeutung dieser Kurzschlüsse wie auch der Drainagen wird wissenschaftlich abgeklärt. Es können sich daraus zu einem späteren Zeitpunkt weitere gezielte Auflagen zur Reduktion dieser Einträge ergeben.
Adresse für Rückfragen
Olivier Félix, Leiter Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz BLW, Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz, Tel. +41 58 462 25 86
Link:
Weisungen (unter "Schutz der Oberflächengewässer und Biotope")